🆕 Neu: Austritt aus der bAV — Leitfaden
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Aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) austreten: Leitfaden 2026

Sie wechseln den Job oder wollen aus der betrieblichen Altersvorsorge aussteigen: Das ist möglich, aber es gibt Regeln. Dieser Leitfaden erklärt unverfallbare Anwartschaften, die Kosten und wann ein Wechsel in die private Vorsorge sinnvoll ist.

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist beliebt, weil sie über Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben spart. Aber was passiert, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder aussteigen wollen? Gute Nachricht: Sie können austreten — aber Ihre Anwartschaften und die Förderung folgen eigenen Regeln.

Wann Sie austreten können

1. Arbeitgeberwechsel

Beim Jobwechsel können Sie die bAV-Anwartschaften mitnehmen: per Übertragung in die bAV des neuen Arbeitgebers (falls vorhanden), in eine Versicherung auf Ihren Namen (Portabilität) oder — falls nicht möglich — als ruhende Anwartschaft beim alten Anbieter belassen.

2. Kündigung des Vertrags

Eine Kündigung der bAV-Versicherung ist möglich, aber teuer: Stornoabzüge und die Rückzahlung von Steuervorteilen können anfallen. Vor der Kündigung immer erst die Übertragung prüfen.

Unverfallbare Anwartschaften: Ihr Geld bleibt

Wenn Sie mindestens 3 Jahre im Vertrag sind (bei neueren Verträgen) und der Arbeitgeber mindestens 3 Jahre Beiträge geleistet hat, sind Ihre Anwartschaften unverfallbar: Das angesparte Kapital gehört Ihnen, auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Bei kürzeren Laufzeiten kann der Arbeitgeberbeitrag teilweise verfallen.

Die Kosten eines Austritts

Stornoabzüge und Abschlusskosten

Versicherungsbasierte bAV-Verträge haben oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten in den ersten Jahren. Bei einer Kündigung werden diese Kosten anteilig verrechnet — das angesparte Kapital kann dadurch deutlich schrumpfen. Übertragung statt Kündigung vermeidet diese Verluste.

Steuervorteile

Die Entgeltumwandlung hat Steuervorteile gebracht, die bei einer Auszahlung oder Kündigung teilweise zurückgefordert werden. Bei Auszahlung als Einmalbetrag wird das Kapital zum individuellen Steuersatz versteuert.

Alternative: Wechsel in die private Vorsorge

Wenn die bAV hohe Kosten hat, kann der Wechsel in einen günstigen ETF-Sparplan sinnvoll sein — insbesondere bei jungen Menschen mit langem Anlagehorizont. Wichtig: die bAV-Beiträge des Arbeitgebers (Arbeitgeberzuschuss) erst mitrechnen. Liegt der Zuschuss über 15 % (Pflicht seit 2019), ist die bAV oft günstiger als gedacht.

Ihr Plan

1. Prüfen Sie die unverfallbaren Anwartschaften bei Ihrem Anbieter. 2. Fragen Sie beim neuen Arbeitgeber nach einer bAV-Übertragung. 3. Vergleichen Sie die Kosten: bAV mit Zuschuss vs. ETF-Sparplan. 4. Kündigen Sie nur, wenn keine Übertragung möglich ist und die Kosten untragbar sind. Mehr zur privaten Vorsorge: mit 100 € investieren.

Ein bAV-Austritt ist möglich und oft sinnvoll — aber in Form der Übertragung, nicht der Kündigung. Ihre Anwartschaften bleiben erhalten, und mit dem richtigen Wechsel vermeiden Sie Stornoabzüge. Für die private Vorsorge starten Sie mit den Grundlagen des Investierens (Englisch).

FAQ

Kann man die bAV kündigen?

Ja, eine Kündigung ist möglich, aber teuer: Stornoabzüge und teilweise Rückzahlung von Steuervorteilen. Besser ist die Übertragung an den neuen Arbeitgeber oder auf den eigenen Namen.

Was passiert mit der bAV beim Arbeitgeberwechsel?

Sie können die Anwartschaften übertragen (an den neuen Arbeitgeber oder eine Versicherung auf Ihren Namen) oder als ruhende Anwartschaft belassen. Ab 3 Jahren sind die Anwartschaften in der Regel unverfallbar.

Lohnt sich die bAV überhaupt noch?

Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Zuschuss (mindestens 15 %) zahlt, ist die bAV oft günstiger als eine rein private Vorsorge. Ohne Zuschuss und mit hohen Kosten kann ein ETF-Sparplan besser sein.

Was ist besser: bAV oder ETF-Sparplan?

Mit Arbeitgeberzuschuss oft die bAV (sofortiger Rendite-Boost). Ohne Zuschuss und bei langem Horizont meist der ETF-Sparplan mit niedrigeren Kosten und höherer erwarteter Rendite.

Rapid Vibe-Redaktion

Informationsleitfaden auf Basis der aktuellen Regelung. Keine individuelle Beratung.

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