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Minijob und selbstständig: Geht das? Was Sie wissen müssen

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Minijob und selbstständig: Geht das? Was Sie wissen müssen

Minijob + Selbstständigkeit? Ja, das geht — aber es gibt einige Regeln.

Grundregel

Ein Minijob (520€/Monat) UND ein Gewerbe sind prinzipiell möglich. Wichtig: Beide Tätigkeiten sind unabhängig voneinander. Der Minijob bleibt ein Minijob, das Gewerbe läuft als separates Unternehmen.

Steuern

Minijob: Pauschalsteuer 2% (zahlt Arbeitgeber). Keine Einkommensteuer. Gewerbe: Einkommensteuer auf Gewinn (ab 11.604€/Jahr). Gewerbesteuer ab 24.500€ Gewinn. Umsatzsteuer (19%) ab 22.000€ Umsatz.

Versicherung

Krankenversicherung: Im Minijob pflichtversichert (9,3% Arbeitgeberanteil). Im Gewerbe: Freiwillig versichert oder GKV. RV-Versicherung: Im Minijob optionally (RV-Pflicht bei Gewerbe). BU-Versicherung: Dringend empfohlen (kein Schutz durch Minijob).

Top-Tipps

1. Gewerbe anmelden, bevor Umsatz 22.000€/Jahr überschreitet (Umsatzsteuer). 2. Buchhaltung für Gewerbe (nicht vermischt mit Minijob-Einkommen). 3. Steuerberater konsultieren (komplexe Situation). 4. Arbeitsvertrag prüfen (Nebentätigkeit melden). 5. Versicherungen klären (vor Beginn).

FAQ

Kann ich meinen Minijob behalten und daneben selbstständig sein?

Ja! Beides ist möglich. Wichtig: Gewerbe separat anmelden, Steuern und Versicherungen korrekt trennen.

Muss ich den Minijob abmelden?

Nein, solange du unter 520€/Monat bleibst. Aber: Wenn du im Gewerbe mehr verdienst, ändert sich die Versicherungspflicht.

Was ist der größte Fehler?

Buchhaltung nicht trennen. Minijob-Einkommen und Gewerbe-Gewinn müssen getrennt geführt werden.

Rapid Vibe-Redaktion

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