Die gute Nachricht: Für die meisten ETF-Anleger ist die Steuererklärung einfach, weil die Broker die Abgeltungssteuer automatisch abführen.
Grundlagen: Abgeltungssteuer
| Steuer | Satz | Auf was? |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | Alle Kapitalerträge |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die Steuer | Dazu kommt automatisch |
| Kirchensteuer | 8-9 % auf die Steuer | Nur bei Kirchenmitgliedern |
Beispiel: 1.000 € Kursgewinn → 250 € Abgeltungssteuer + 13,75 € Soli = 263,75 € Steuern. Netto bleiben 736,25 €.
Freistellungsauftrag einrichten
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind alle Kapitalerträge steuerfrei.
- Logge dich bei deinem Broker ein
- Gehe zu Steuern oder Freistellungsauftrag
- Trage 1.000 € ein
- Fertig — dein Broker führt bis zu 1.000 € Erträge pro Jahr ohne Steuer ab
Tipp: Hast du mehrere Depots? Verteile den Freistellungsauftrag proportional (z.B. 500 € + 500 €). Das Maximum von 1.000 € darf nicht überschritten werden.
Steuern bei thesaurierenden ETFs
Auch wenn du den ETF nicht verkaufst und keine Dividende bekommst, kann Steuer fällig werden. Deutsche Broker führen jährlich eine Vorabpauschale ab — eine fiktive Rendite, die auch ohne Auszahlung besteuert wird.
Verluste verrechnen
Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen. Dürfst du Verluste auf ein Folgejahr übertragen, werden sie mit 20.000 € pro Jahr begrenzt.
Anlage KAP ausfüllen
Die Anlage KAP ist nur nötig, wenn:
- Du mehrere Depots hast und Verluste verrechnen willst
- Dein Broker keine Abgeltungssteuer abführt (z.B. ausländische Depots)
- Du den Sparerpauschbetrag nicht über den Freistellungsauftrag geltend gemacht hast
Häufige Fragen
Muss ich meine Depots in der Steuererklärung angeben?
Nur wenn du die Anlage KAP ausfüllst (s.o.). Für die meisten reicht der Freistellungsauftrag beim Broker.
Was passiert mit meiner Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wird vom Broker automatisch abgeführt. Du musst nichts tun, solange du den Freistellungsauftrag hast.